Umweltschutz in Aachen: Gefahren durch Neobiotia – Qualität der heimischen Fließgewässer

Umweltschutz ist der AfD-Aachen ein wichtiges Anliegen. Das spiegelt sich auch in der Arbeit im Rat der Stadt Aachen wieder. Zwei Themenfelder werden durch aktuelle Anfragen genauer unter die Lupe genommen um etwaige Missstände aufzudecken. Dabei geht es erstens um die Gefahren durch nichtheimische Tier- und Pflanzenarten. Zweitens um die Qualität von Aachener Gewässern und die Einhaltung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Nichtheimische Tier- und Pflanzenarten

Einwanderung stellt in Ökosystemen eine große Gefahr dar. Nichtheimische Tier- (Neozoen) und Pflanzenarten (Neophyten) stellen die einheimischen Ökosysteme vor großen Problemen und gefährden Mensch und Natur.

Zu den problematischen und invasiven Neophyten gehören u. a. die Goldrute, das indische Springkraut, der japanische Staudenknöterich und der Riesen-Bärenklau. Diese Arten konnten sich in der Vergangenheit stark ausbreiten. Dabei kommt ihnen zugute, dass sie kaum Fressfeinde haben. Die meisten heimischen Insekten sind nicht an die neuen Pflanzen angepasst und verschmähen diese als Nahrungsquelle. Doch nicht nur Ökosysteme werden geschädigt, auch für den Menschen entstehen Gefahren. Der Saft des Riesen-Bärenklaus enthält Furanocumarine. Wenn die Pflanze beschädigt wird, dann dringt der Saft in die Haut ein. Anschließend werden durch Sonnenbestrahlung Reaktionen ausgelöst, die zu Verbrennungen zweiten und dritten Grades führen können. Neben den schwerwiegenden gesundheitlichen und ökologischen Folgen kommt es auch zu großen wirtschaftlichen Schäden. Einer aktuellen Schätzung zufolge liegen die Kosten für die Beseitigung der Schäden, die durch invasive Arten verursacht werden, allein in der EU zwischen 9,6 und 12,7 Milliarden Euro pro Jahr. Nach einer Studie des Umweltbundesamtes betrugen die volkswirtschaftlichen Belastungen von 20 untersuchten gebietsfremden Arten im Jahr 2002 in Deutschland rund 167 Millionen Euro.

Um die Lage in Aachen besser einschätzen zu können sind Informationen zur Ausdehnung von nichtheimischen Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Auch muss festgestellt werden welche Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen wurden und wie die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden funktioniert. Für diesbezügliche Klarheit soll in der nächsten Ratssitzung eine eingebrachte Anfrage sorgen.

Qualität von Aachener Gewässern – Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie

Im Jahr 2000 wurde die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG verabschiedet. Diese Richtlinie ersetzt eine Vielzahl von Einzelrichtlinien zum Gewässerschutz und ist von allen europäischen Mitgliedsstaaten mittlerweile in das eigene Landesrecht aufgenommen worden. Die Ziele der Richtlinie sind das Erreichen

● des guten ökologischen und chemischen Zustands aller natürlichen Oberflächengewässer in der EU (Art. 4.1 WRRL),
● des guten ökologischen Potenzials und guten chemischen Zustands für künstliche und natürliche, aber erheblich veränderte Gewässer (Art. 4.1 WRRL)
● und des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands im Grundwasser (Art. 4.1 WRRL).

Damit ist gemeint, dass in allen Gewässern möglichst naturnahe Strukturen und wenig Schadstoffe vorkommen sollen und deshalb die typischen Tiere und Pflanzen dort leben können. Ein Bestandteil der WRRL ist das sogenannte Verschlechterungsverbot, das bei allen Maßnahmen, die ein Gewässer betreffen, eine Verschlechterung des Gewässerzustands verbietet. Durch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen – dort wo es möglich ist – bis 2027 europaweit die Gewässer wieder in einen naturnahen und guten Zustand versetzt werden sollen.

Eine aktuelle Anfrage soll Klarheit schaffen, in welchem ökologischen und chemischen Zustand sich die Aachener Fließgewässer befinden. Ermittelt werden soll unter anderem wo die höchsten chemischen Belastungen auftreten und wie diese zu erklären sind.

 

 

Titelbild: Robert  Offermann – Entfernung von Neophyten