Neues Jagdgesetz: Handlungsbedarf in Aachen – Kastrationspflicht für Katzen

SPD, Grüne und Piraten stimmten am 29. April für die Novelle des Jagdgesetzes. Der überwiegende Teil der Jägerschaft machte gegen die neuen Regelungen mobil, so dass in Düsseldorf über 15.000 Jäger auf die Straße gingen. Vergeblich. Das neue Jagdgesetz in NRW kommt. Neben einigen diskutablen Aspekten wie zum Beispiel dem Jagdverbot seltener Tierarten, dem Verbot von Totschlagfallen und Einschränkungen in der Fallenjagd, geht das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen über das Ziel hinaus. Ab sofort ist das Abschießen von wildlebenden Hauskatzen verboten und daraus resultiert ein konkreter Handlungsbedarf für die Stadt Aachen.

Verwilderte Katzen als Gefahr für Wildtiere

Die verschmusten Stubentiger sind für viele Menschen ein wesentlicher Bestandteil des familiären Alltags. Die reine Wohnungshaltung ist dabei natürlich unproblematisch. Es geht also nicht um die Schmusetiere daheim, sondern um verwilderte Hauskatzen. Ein Kernproblem ist die beängstigende Verantwortungslosigkeit einiger Zeitgenossen gegenüber Tieren. Die konsumorientierte Wegwerfmentalität führt dazu, dass jedes Jahr tausende von Katzen einfach ausgesetzt werden. Nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes gibt es bundesweit etwa zwei Millionen herrenlose Katzen[1]. Im Schnitt tötet eine wildlebende Katze 700 Tiere pro Jahr[2], darunter auch viele seltene einheimische Arten[3]. Ein weiteres Problem besteht darin, dass verwilderte Hauskatzen sich mit den seltenen heimischen Wildkatzen vermischen und es zum Aussterben der gefährdeten Wildkatze kommen kann.

Jagdliches Tötungsrecht für Katzen

Das NRW-Landesjagdgesetz sah bislang ein Tötungsrecht für Katzen vor. Der Abschuss sollte das letzte Mittel zum Schutz der Wildtiere sein und unterlag strengen Auflagen. Im Jagdjahr 2013/2014 wurden 7595 Katzen und 51 Hunde erlegt[4]. Die rot-grüne Landesregierung hat das Töten von wildernden Katzen mit dem neuen Jagdrecht nunmehr verboten. Das nun beschlossene Gesetz verschärft die Probleme weiter. Da verwilderte Katzen nicht mehr geschossen werden dürfen, muss der Artenschutz auf anderen Wegen gewährleistet werden. Im Interesse aller verantwortungsbewussten Tierhalter und im Sinne des Tierschutzes sollte die Stadt Aachen eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einführen.

Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen in Aachen

In Belgien und Österreich sind Halter von Freigängerkatzen bereits zur Kastration verpflichtet. Die Kastration ist nach Auffassung von Tierschützern die einzige Möglichkeit, die stetig wachsende Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind dabei ein erster Schritt. In der Städteregion Aachen haben bisher die Städte Eschweiler,  Herzogenrath, Stolberg und Würselen eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen auf Ordnungsbehördenrecht erlassen[5]. Nach den nun verabschiedeten Einschränkungen im Jagdgesetz muss die Stadt Aachen zeitnah reagieren und ebenfalls eine Kastrationspflicht einführen. Zu diesem Zweck hat die AfD-Ratsgruppe Aachen am 6. Mai einen entsprechenden Antrag zur Beschlussfassung eingereicht. Hier lesen Sie den Antrag zur Kastrationspflicht für Katzen

 

[1] http://www.peta.de/katzenhaus-im-tierheim-augsburg-ueberfuellt-peta-raet-zur-kastrationspflicht-fuer#.VUjz05MiW20

[2] http://www.fr-online.de/rhein-main/verwilderte-katzen–im-schnitt-toeten-katzen-700-tiere-pro-jahr-,1472796,28742924.html

[3] http://www.welt.de/politik/deutschland/article139626470/Auch-Katzen-sind-schuld-am-grossen-Vogelsterben.html

[4] https://www.umwelt.nrw.de/natur-wald/jagd-und-fischerei/jagd/

[5] http://www.staedteregion-aachen.de/wps/portal/internet/home/service/aemter/a39/!ut/p/c5/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP0os_gADxNHQ09_A0sLYzdHA08LC7cA70BTIzMzQ_1wkA6cKkwMTCDyBjiAo4F-cEqqfqR-lDlOW3yN9MPy8otyga4J0Y900vfzyM9N1S_Izk5zcbNwBAA3z9j1/dl3/d3/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/