Millionenkosten für Flüchtlinge – Aachener Verwaltung tappt im Dunkeln

Am 28. Januar wurde eine AfD-Anfrage zur Flüchtlingssituation in Aachen beantwortet. Das Thema „Flüchtlinge“ wird in Aachen häufig gefühlsgeladen aus dem Bauch heraus angegangen. Ergebnisoffene Betrachtungen sind nahezu unmöglich. Es mangelt an Fakten, um vernunftbasierte politische Entscheidungen treffen zu können. Die AfD trifft Entscheidungen rational und auf der Basis von belastbaren Daten. Sie hat der Stadt Aachen daher insgesamt 15 Fragen zur Situation von Flüchtlingen gestellt.

 

Ausgaben für Flüchtlinge – Wichtige Informationen fehlen

In einer Antwort der Verwaltung aus dem Herbst 2014, wurden die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) auf einen Betrag von 3.000 Euro bis 6.000 Euro pro Monat pro Person beziffert. Da sich diese Antwort auf minderjährige Flüchtlinge bezog, wurde nun eine Bezifferung der Kosten für alle Flüchtlinge gewünscht. Die AfD fragte:

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Stadt je Asylbewerber im Monat, nach Abzug von Bundes- und Landesmitteln?

Die Antwort der Aachener Verwaltung überrascht:

„Es liegen keine aktuellen Durchschnittswerte dazu vor. Die zur Beantwortung notwendigen aufwendigen Recherchen würden die Kapazitäten der Verwaltung überlasten.“

Das fehlende Zahlenmaterial wirft Fragen auf. Wie kann es sein, daß eine Stadt die kurz vor einem Nothaushalt steht, keine Angaben zu anfallenden Kosten in einzelnen Bereichen machen kann? Mit welchen monatlichen Mehrbelastungen wäre zum Beispiel bei 100 unerwarteten zusätzlichen Flüchtlingen zu rechnen? Gerade in einer angespannten Finanzlage ist Transparenz zu sämtlichen anfallenden Kosten ein Gebot der Stunde. Fehlende Kosten-Statistiken, sind fahrlässig und zeigen wie dürftig es um die Ausgabenkontrolle in der CDU-geführten Verwaltung bestellt ist. Lediglich zu den Gesundheitskosten im Jahr 2013 konnten Angaben gemacht werden. Fast 1,7 Millionen Euro gab die Stadt für die untergebrachten Flüchtlinge aus.

 

Versagt die Verwaltung bei der medizinischen Vorsorge?

Trotz dieser hohen Ausgaben, gibt es in der Verwaltung möglicherweise Defizite bei der medizinischen Vorsorge für Flüchtlinge. Bezüglich der Herkunft von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen teilte die Verwaltung im Herbst 2014 mit.

Verwaltung zu Herkunft von umFEs handelt sich überwiegend um Länder mit einem mangelhaften Gesundheitssystem. Viele der Flüchtlinge wissen bei ihrer Ankunft in Deutschland möglicherweise nicht um ihren Gesundheitszustand. Mit Blick auf Afghanistan warnt das auswärtige Amt vor gesundheitlichen Risiken durch Hepatitis B. Das Amt findet deutliche Worte auf seiner Internetseite:

Reisewarnung Afghanistan - Durchseuchung mit Heptatitis

Das auswärtige Amt warnt vor einer hohen Durchseuchung der afghanischen Bevölkerung mit Hepatitis B. Derart drastische Warnungen sind ungewöhnlich. Bereits vor einigen Jahren warnte das deutsche Ärzteblatt vor einer rasanten Ausbreitung des HI-Virus in Afghanistan. Da nach Auskunft der Verwaltung 75 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Afghanistan kommen, fragte die AfD:

Von wie vielen Asylbewerbern ist der HIV-/Hepatitis-Status bekannt? Von wie vielen Asylbewerbern ist ein positiver HIV-/Hepatitis Status bekannt? Wie viele Untersuchungen gemäß §62 AsylVfG wurden im o.g. Zeitraum [01/2010-10/2014) angeordnet?

Kenntnisse zum Gesundheitszustand sind wichtig, um eine angemessene medizinische Versorgung der Flüchtlinge zu ermöglichen. Der Schutz von Betreuern und der Bevölkerung sollte ebenfalls höchste Priorität haben. Vor allem bezüglich Hepatitis B und anderen Krankheiten, bei denen eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Viele Länder verlangen daher vor der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen entsprechende Untersuchungen. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Israel (HIV, Hepatitis und Tuberkulose) und Neuseeland (HIV, Hepatitis, Syphilis, Tuberkulose).

Entgegen der landläufigen Meinung in der Bevölkerung werden solche Untersuchungen in Deutschland nicht standardmäßig vorgenommen. Der § 62 des AsylVfG regelt lediglich:

Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenuntersuchung der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.

Ob Untersuchungen überhaupt angeordnet werden und in welchem Umfang ist Ermessenssache. Tatsache ist, daß für Flüchtlinge in fast allen Bundesländern die Untersuchung auf beispielsweise HIV freiwillig erfolgt. Sachsen und Bayern sind die einzigen bekannten Bundesländer mit verpflichtenden Tests. Beide stehen dafür heftig in der Kritik. Die sinnvolle und in anderen Staaten übliche Vorgehensweise von verpflichtenden Tests, wird von Teilen der deutschen Sozialwirtschaft und aus linken Kreisen angegriffen. So fordert die Deutsche AIDS-Hilfe eine Abschaffung der „Zwangstests“ und eine Erweiterung des Angebots für freiwillige HIV-Tests. Ganz unbekümmert macht sie ihre wirtschaftlichen Interessen deutlich: „Die Aidshilfen in Bayern leisten in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren hervorragende Arbeit. Deren Angebote gilt es auszubauen.“ Noch weiter gehen linke Kreise. Diese unterstellen dem Land Bayern pauschal, es wolle Ausländer als „Gesundheitsgefahren“ brandmarken. Ähnliche Töne sind beim Thema Gesundheitsvorsorge auch aus Aachen zu vernehmen.

Für den Rat der Stadt Aachen ist es wichtig zu erfahren, ob die CDU-geführte Stadtverwaltung alle Möglichkeiten ausschöpft, um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Die Frage nach der Anzahl vorgenommener Untersuchungen und der Erfassung des HIV- bzw. Hepatitis-Status, sind die einzige Möglichkeit für Ratsleute, um die Verwaltung in dieser Hinsicht zu kontrollieren. Umso bedenklicher ist die Antwort der Verwaltung. Diese kann nicht einmal beantworten, wie viele Untersuchungen überhaupt bei Flüchtlingen in Aachen angeordnet wurden:

„Diese Frage kann bezogen auf die Flüchtlinge in der Stadt Aachen nicht beantwortet werden, da eine entsprechende Statistik bei der Stadtverwaltung Aachen nicht geführt wird. Die zur Beantwortung notwendigen aufwendigen Recherchen würden die Kapazitäten der Verwaltung überlasten.“

 

Gibt es in Aachen zu wenig Platz für Flüchtlinge?

Im Jahr 2014 wurde das Ziel ausgegeben 500 zusätzliche Unterbringungsplätze für Flüchtlinge bis Ende 2015 zu schaffen. Diese Erweiterung der Kapazitäten geht mit Millionenkosten einher. Ein Beispiel: Zur Schaffung von 30 Unterbringungsplätzen schlug die Verwaltung im Herbst 2014 den Kauf eines Hauses auf dem Aachener Wohnungsmarkt vor, und kalkulierte dafür Kosten von 1 Million Euro für das Haushaltsjahr 2015. Doch ist das überhaupt notwendig?

Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten Asyl zu bieten. Selbstverständlich muss dabei eine Kapazitätserweiterung mit Augenmaß vorgenommen werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Bei der Ermittlung des Bedarfs ist auch zu prüfen, ob Wohnraumkapazitäten derzeit noch von ausreisepflichtigen Bewohnern belegt werden. Es ist durchaus wünschenswert, wenn einstige Flüchtlinge noch eine gewisse Zeit in unserem Land verweilen können, auch wenn der eigentliche Fluchtgrund bereits nicht mehr besteht. Wenn durch die weltpolitische Lage jedoch neue Kriegsherde entstehen, muss auch eine Ausreise erfolgen, damit der freiwerdende Platz an einen Flüchtling vergeben werden kann. Es hat wenig Sinn, zur Unterbringung von 30 Personen ein neues Haus für 1 Million Euro zu kaufen, wenn möglicherweise 30 ausreisepflichtige Personen in vorhandenen Räumlichkeiten einquartiert sind. Dann ist es sinnvoller, jedem der 30 ausreisepflichtigen Bewohner ein Startgeld für den Aufbau einer neuen Existenz im Heimatland zu zahlen und die Räume anderweitig zu vergeben. Die AfD fragte daher die Verwaltung:

Wie setzt sich der derzeitige Status der in Aachen untergebrachten Asylbewerber zusammen (Anerkennung, Duldung, noch nicht bearbeitet usw.)? Für wieviele ausreisepflichtige Asylbewerber erbringt die Stadt aktuell Leistungen?

Die Kenntnis über den Status der in Aachen untergebrachten Flüchtlinge ist von Bedeutung. Nur mit dieser Information kann der tatsächliche Raumbedarf ermittelt werden. Irritierend ist daher die Antwort der Stadtverwaltung:

Bezogen auf die Flüchtlinge in der Stadt Aachen können diese Angaben nicht per EDV ausgewertet werden. Die zur Beantwortung notwendigen aufwendigen Recherchen würden die Kapazitäten der Verwaltung überlasten.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, solche Daten zur Hand zu haben, bevor Millionenbeträge in den Ausbau von neuen Unterbringungsplätzen investiert werden. Auch die Antwort auf die Frage „Wie fördert die Stadt Aachen die Rückkehr bzw. Weiterreise von ausreisewilligen Asylbewerbern?“ fiel dürftig aus. Knapp wurde lediglich auf das Raphaelswerk verwiesen. Hier scheint es in Aachen noch Luft nach oben zu geben, für zusätzliche Maßnahmen, um Ausreisenden einen menschenwürdigen Neustart im Heimatland zu ermöglichen.

 

Aus welchen Ländern die Flüchtlinge kommen

Die Antworten der Verwaltung lassen viel Raum für Spekulationen. Einen kleinen Anhaltspunkt zur konkreteren Einschätzung der Lage liefert die Nationenstatistik. Die AfD-Aachen wollte wissen aus welchen Ländern die Flüchtlinge kommen. Laut der medialen und politischen Großwetterlage, kommen die meisten Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten in Afghanistan und Syrien. Die von der Stadtverwaltung ausgehändigte Statistik offenbart interessanterweise etwas anderes. Nicht einmal 15 Prozent der in Aachen untergebrachten Flüchtlinge kommen aus diesen Ländern. Fast die Hälfte der Flüchtlinge kommt aus sicheren Herkunftsländern oder aus Ländern, die offizielle Beitrittskandidaten der EU sind, bzw. in enger Kooperation mit der EU zusammenarbeiten.

Herkunftsländer Aachener Flüchtlinge II

 

Fazit

Das unter dem CDU-Oberbürgermeister Philipp verfügbare Datenmaterial in der Verwaltung ist unzureichend. Zweifel an der ausreichenden medizinischen Vorsorge für Flüchtlinge sind zeitnah durch die Verwaltung auszuräumen. Bevor mit weiteren Millionenbeträgen Wohnungen erworben werden, um neuen Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, ist Klarheit über den Aufenthaltsstatus der aktuell untergebrachten Flüchtlinge zu schaffen. Die verfügbare Nationenstatistik lässt den Rückschluss zu, daß eine Rückreise für zahlreiche ehemalige Flüchtlinge zumutbar ist. Diesen Neustart in der angestammten Heimat sollte die Stadt Aachen durch vernünftige Maßnahmen ermöglichen. Zum Beispiel durch die Übernahme von Reisekosten und die Zahlung eines angemessenen Startgeldes. Wichtig ist auch die Diskussionskultur in Aachen zu verbessern. Über Themen wie die Unterbringung von Flüchtlingen muss ohne ideologische Scheuklappen gesprochen werden.

 

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Dokumente

Antwort der Verwaltung auf Anfrage zu Flüchtlingen

Anfrage an Verwaltung zu Flüchtlingen

Stellungnahme der Verwaltung – AfD-Anfrage umF

Unterbringung von Flüchtlingen – Vorlage der Verwaltung28102014