Keine Kandidatur für die AfD zur Kommunalwahl 2025

Heute im Tagesverlauf stellt die AfD-Aachen ihre Kandidaten zur Kommunalwahl auf.

Seit 2013 bin ich Mitglied der AfD und seit 2014 Mitglied im Rat der Stadt Aachen. Mit meinem Team habe ich über 250 Anträge und Anfragen gestellt, etwa zur Verbesserung der Verkehrssituation, Förderung von Schulgärten, Aufwertung von Kinderspielplätzen und Tierschutzmaßnahmen wie Kastrationspflichten für Freigängerkatzen. Diese Arbeit zeigt, dass wir für Bürgerinteressen eintreten.

Mit Besorgnis beobachte ich seit längerem problematische Entwicklungen und Gesinnungen im Kreisverband Aachen. Einzelne heute amtierende Funktionäre verbreiteten in der Vergangenheit auf Social-Media-Plattformen antisemitische und geschichtsrevisionistische Inhalte, etwa durch die Würdigung der rechtskräftig verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck oder Beiträge, die vermeintliche jüdische Finanz-Magnate für eine angebliche Völkervermischung verantwortlich machen. Zudem wurden Mitglieder ohne nachvollziehbare Gründe von Veranstaltungen und Kommunikationskanälen des Kreisverbands ausgeschlossen, was den Meinungsaustausch einschränkt und das Demokratieprinzip verletzt. Solche Vorgänge sind mit den Grundsätzen der AfD unvereinbar.

Mehrfach, zuletzt im Mai 2025, wies ich den Landesvorstand unter Martin Vincentz auf diese Missstände hin und forderte Maßnahmen. Trotz zahlreicher Schreiben und einer letztmaligen Frist bis gestern 17 Uhr blieb eine erbetene schriftliche Reaktion aus. Diese Entwicklungen schaden der Partei und liefern Argumente für ein Verbotsverfahren. Obwohl mir die Kommunalpolitik und der Austausch mit den Bürgern immer viel Freude bereitet hat, kann ich als Demokrat unter derartigen Umständen nicht erneut für die AfD kandidieren und stelle mich daher heute nicht zur Wiederwahl.

Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Mitglieder eine demokratische AfD unterstützt. Ich fordere den Bundesvorstand auf, die Vorfälle im Kreisverband Aachen und die fragwürdige Rolle des Landesvorstands zu prüfen, sowie Ordnungsmaßnahmen gegen die verantwortlichen Funktionäre zu verhängen.